Erdbestattung

Erdbestattung

Eingebettet in einen Sarg wird der Verstorbene zur letzten Ruhe auf einem Friedhof Ihrer Wahl beigesetzt. Vor der Beerdigung besteht die Möglichkeit einer Trauerfeier am Sarg.
Erdbestattungsgräber werden je nach Friedhofsordnung als Wahlgrab oder Reihengrab, anonym oder mit einem Grabmal als Kennzeichnung angeboten. In einem Reihengrab wird im Normalfall nur ein Verstorbener beigesetzt. Die Verlängerung der Ruhezeiten ist demzufolge in der Regel nicht möglich. Wie der Name bereits sagt, werden die Gräber der Reihe nach vergeben und die Friedhofsverwaltung teilt diese zu. Ein Grabstein und eine individuelle Grabbepflanzung sind erlaubt.

Wahlgräber unterliegen in Bezug auf die Ruhezeit der jeweiligen Friedhofsordnung. Bei Verlängerung ist die Ruhezeit im Prinzip unbegrenzt. Auch die Anzahl der Begräbnisse ist je nach Größe der Wahlgrabstelle unterschiedlich, mindestens aber für zwei Verstorbene. Auch bei einem Wahlgrab ist selbstverständlich eine individuelle Kennzeichnung und Bepflanzung möglich. Gräber mit mehr als einem Verstorbenen werden nach der Anzahl der möglichen Bestattungen benannt: Doppelgräber, Dreifachgräber usw.

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Bestattungsinstitut Manfred Imhorst GmbH
Am Schifferwall 4 • 21335 Lüneburg • Telefon: 04131/33031 • E-Mail: info@imhorst.de • Internet: www.imhorst.de
Geschäftsführung: Britta Paulsen