Vorsorge

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Was ist unter Bestattungsvorsorge zu verstehen?

Im Rahmen einer individuellen Bestattungsvorsorge können Sie für sich oder Ihre Angehörigen schon zu Lebzeiten ihre Wünsche in Bezug auf die eigene Beerdigung festhalten sowie die anfallenden Kosten absichern. Das heißt, dass Sie bereits im Vorfeld mit uns als Bestatter zusammenarbeiten und planen. Zur Deckung der Bestattungskosten ist es ratsam, eine Sterbegeldversicherung hinzuziehen.

Die Vorstellungen bezüglich der Beisetzung haben sich mit der Zeit stark individualisiert. Viele Menschen verbinden mit den Gedanken an die Bestattung sehr persönliche Vorstellungen. Daher ist es wichtig, seine Wünsche bereits frühzeitig zu fixieren. Außerdem sollte die Finanzierung abgeklärt werden. Wer im Rahmen dieser Entscheidungen nichts dem Zufall überlassen und seine Angehörigen entlasten möchte, sollte sich beizeiten mit den Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge auseinandersetzen.

In diesem Zusammenhang bieten sich – gestaffelt nach dem Grad der Verbindlichkeit – drei Stufen der Vorsorge:

I. Bestattungsverfügung

Der Tod ist nach wie vor ein heikles Thema, über das innerhalb der Familie kaum gesprochen wird. Das gilt insbesondere für die Vorkehrungen im Rahmen der eigenen Bestattung. Viele Menschen entscheiden sich daher dazu, ihre Wünsche in ihrem Testament zu verfügen. Da das Testament aber häufig erst nach der Beerdigung eröffnet wird, bleiben diese Festlegungen nicht selten unberücksichtigt. Aus diesem Grund ist zu empfehlen, gegebenenfalls mit uns gemeinsam gezielt eine Bestattungsverfügung zu erstellen, in der neben der Art der Bestattung (Erd-, Feuer-, Seebestattung usw.) auch Regelungen zur Gestaltung der Grabstätte und zum Ablauf der Trauerfeier fixiert werden.

II. Vorsorgevertrag

Wenn Sie einen Schritt weiter gehen wollen, können Sie mit uns einen Vorsorgevertrag abschließen. In diesem werden bereits im Vorfeld sämtliche organisatorischen Details besprochen sowie vertraglich und finanziell abgesichert. Die Kosten werden also bereits zu Lebzeiten auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Dies entlastet zum einen die Angehörigen entscheidend und stellt zum anderen den gewünschten Ablauf in jedem Falle sicher.

III. Sterbegeldversicherung

Optional besteht die Möglichkeit, die Finanzierung der Bestattung im Rahmen einer Sterbegeldversicherung abzusichern. Bei einer Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Sonderform der Kapitallebensversicherung, bei der der Versicherte monatliche Beiträge einzahlt. Im Leistungsfall, beziehungsweise im Todesfall des Versicherungsnehmers, wird die festgelegte Versicherungssumme zur Deckung der Bestattungskosten (Bestattung, Trauerredner, Steinmetz, Florist, Grabpflege usw.) an die Begünstigten ausgezahlt. Die Höhe der Versicherungssumme und damit die Höhe der monatlichen Beiträge bemisst sich nach dem zu erwartenden finanziellen Aufwand im Rahmen und in Folge der Bestattung.

Sprechen Sie uns an. Wir informieren und beraten Sie gern.

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Bestattungsinstitut Manfred Imhorst GmbH
Am Schifferwall 4 • 21335 Lüneburg • Telefon: 04131/33031 • E-Mail: info@imhorst.de • Internet: www.imhorst.de
Geschäftsführung: Britta Paulsen