Im Trauerfall
Eine der stärksten Emotionen, die es gibt, ist die menschliche Trauer. Im Todes- bzw. Trauerfall, insbesondere wenn er in der Familie eintritt, fällt es Hinterbliebenen daher nicht selten schwer, das Notwendige zu veranlassen und ihren Alltag wie gewohnt zu organisieren. Zwar ist nicht jeder Todes- auch ein Trauerfall, dennoch gilt es – abseits von Trauer und Betroffenheit – viele Aspekte zu berücksichtigen. Auf diesem Weg möchten wir Ihnen gern als starker, einfühlsamer und erfahrener/und sachkundiger Partner zur Seite stehen.
Was ist im Todesfall von Ihnen und/oder von uns zu tun beziehungsweise zu veranlassen?
I. Zeitnahe Erledigungen unmittelbar nach Eintreten des Todes
- unbedingt muss ein Arzt verständigt werden, der offiziell den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt
- die engsten Angehörigen müssen benachrichtigt und mit ihnen die weiteren Schritte besprochen werden
- die wichtigsten Unterlagen (wie Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde des Verstorbenen) müssen zusammengetragen werden
- wenn vorhanden, müssen Verträge und Verfügungen des Verstorbenen zusammengetragen und dann entsprechend den dort getroffenen Festlegungen gehandelt werden (z.B. Testament, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut usw.)
II. Erledigungen innerhalb der ersten eineinhalb Tage nach Eintreten des Todesfalls
- Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt, Sterbeurkunde
- die Wohnung des Verstorbenen muss versorgt werden (für etwa vorhandene Haustiere, Pflanzen muss Sorge getragen werden, ggf. müssen Strom, Wasser oder Gas abgestellt werden)
- wenn vorhanden, muss ein bestehender Bestattungsvertrag gesichtet werden (welche Leistungen und Aufgaben werden von den Hinterbliebenen übernommen, welche erledigt der Bestatter?); wenn kein Bestattungsvertrag vorhanden, muss ein Bestattungsunternehmen hinzugezogen werden – dafür stehen wir Ihnen gern zur Verfügung
- der Verstorbene kann vorübergehend im häuslichen Umfeld aufgebahrt werden, ansonsten Abholung und Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle
- ggf. vorhandenes Testament beim zuständigen Nachlassgericht abgeben
- Weitere mögliche Benachrichtigungen:
- Krankenkasse des Verstorbenen kontaktieren; ggf. Lebens- und/oder Unfallversicherung informieren
- Kirchengemeinde benachrichtigen, für den Fall, dass kirchlicher Beistand erwünscht ist
- Arbeitgeber des Verstorbenen benachrichtigen; weitere Verwandte und Bekannte kontaktieren
III. Erledigungen bis zu Trauerfeier und Bestattung/Beerdigung
- Festlegung der Bestattungsart (Erd- , Feuer oder Seebestattung usw.)
- Auswahl des Sarges bzw. der Urne, der Totenbekleidung usw.
- Festlegung von Art und Umfang der Trauerfeierlichkeiten usw.
- ggf. Friedhof und Grab bzw. Bestattungsort auswählen; Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern
- ggf. Bestattungstermin mit dem Friedhofsträger bzw. der Grabstättenverwaltung festlegen
- ggf. Genehmigung beim Krematorium einholen (nur bei Feuerbestattung)
- ggf. Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
- ggf. Todesanzeige aufsetzen und Trauerkarten versenden
- ggf. Grabschmuck (Kränze, Blumen, Trauergebinde) für Trauerhalle und/oder Grab bei Gärtnerei auswählen
- ggf. Reservierung von Restaurant/Café für Totenmahl oder Beerdigungskaffee
IV. Erledigungen nach der Trauerfeier / Beisetzung
- ggf. Danksagungskarten verschicken und/oder Danksagungsanzeige per Zeitungsinserat aufgeben
- lfd. Zahlungen beenden und Kündigung von Mitgliedschaften, Verträgen, Abos usw.
- Abmeldung aus Versicherungen, Rentenkasse, Krankenkasse, Behörden, Ämtern usw.
- Ordner mit wichtigen Dokumenten anlegen (z.B. Sterbeurkunde, Grabnutzung und -pflege, Abrechnungen)
- ggf. Räumung der Wohnung des Verstorbenen
- nach Testamentseröffnung einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
- ggf. nach etwa sechs Wochen das Grab aufräumen und fortlaufende Grabpflege organisieren
- ggf. nach etwa einem halben Jahr einen Steinmetz für Grabeinfassung und/oder Grabstein beauftragen
Bei all diesen Aufgaben beraten und unterstützen wir Sie gern. Lassen Sie sich von uns ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir die Abwicklung aller anfallenden Formalitäten entweder zu Teilen, d.h. mit Ihnen gemeinsam, aber auch vollumfänglich, sodass Sie sich ganz auf sich, die Ihren und damit auf das Wesentliche konzentrieren können.
Dafür sind wir schließlich da.
Bestattungsinstitut Manfred Imhorst GmbH
Am Schifferwall 4 • 21335 Lüneburg • Telefon: 04131/33031 • E-Mail: info@imhorst.de • Internet: www.imhorst.de
Geschäftsführung: Britta Paulsen